Arzneimittel

Arzneimittel wie Medikamente oder Pharmaka sind Stoffe zur Erkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten und Beschwerden. Verwendet werden: Pflanzenteile (von Heilpflanzen) als Aufguss oder Tinktur, aus Drogen isolierte Wirkstoffe, z.B. Alkaloide, Glykoside, Hormone, Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen und zahlreiche synthetische chemische Verbindungen. Arzneiformen sind u.a. Tabletten, Dragees, Zäpfchen, Salben, Injektionslösungen. Arzneimittel können äußerlich oder innerlich angewendet werden.

Bei der inneren Anwendung werden Arzneimittel meist über den Magen-Darm-Kanal oder unter Umgehung des Magen-Darm-Kanals aufgenommen. Formen parenteraler Gabe sind: Aufnahme gasförmiger Stoffe über die Lunge, Aufnahme von Arzneimitteln über die Haut durch wirkstoffabgebende Pflaster, Injektion gelöster Stoffe unter die Haut, in die Muskulatur, in die Blutbahn, in ein Gelenk, ins Herz, in den Rückenmarkkanal oder in die Bauchhöhle. Die Dosis eines Arzneimittels ist die angewendete Menge, Maximaldosis die festgelegte Höchstmenge für eine einmalige oder tägliche Anwendung. Durch das Arzneimittelgesetz vom 24.8. 1976 in der Fassung vom 11.12. 1998 werden Herstellung, Kennzeichnung, Verschreibung (Rezeptpflicht), Abgabe (Apothekenpflicht) u.a. geregelt; das Gesetz soll die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln gewährleisten, es legt eine Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers für Arzneimittelschäden fest.