Mai 02




Mendel-Gesetze, Mendelsche Regeln, drei grundlegende Gesetze der Vererbung.

1. Uniformitäts- und Reziprozitätsgesetz: Bei der Kreuzung zweier reiner Rassen, die sich in einem Merkmalspaar unterscheiden, entstehen in der 1. Tochter- oder Filialgeneration (F1), bezogen auf dieses eine Merkmalspaar, unter sich gleichförmige Bastarde.

2. Spaltungs- und Dominanzgesetz: Die Kreuzung der F1-Generation untereinander erbringt eine 2. Tochtergeneration (F2), die im Mengenverhältnis 1/4 : 2/4 : 1/4 in drei verschiedene Typen aufgespalten ist. Je 1/4 gleicht einem Großelter und erweist sich durch Nichtaufspalten bei der Weiterzüchtung als reinrassig (homozygot) bezüglich dieses Merkmals. Die 2/4 gleichen ihren Eltern aus der 1. Tochtergeneration und spalten bei der Weiterzüchtung genauso auf, sie sind also (heterozygote) Bastarde wie diese.

3. Unabhängigkeitsgesetz (Gesetz von der freien Kombinierbarkeit der Erbfaktoren): Kreuzt man zwei reine Rassen, die sich in zwei oder mehreren ungekoppelten Merkmalspaaren unterscheiden, so werden die Merkmalspaare ganz unabhängig voneinander auf die Enkelgeneration vererbt. Entsprechend der mathematischen Wahrscheinlichkeit erscheinen unter den 16 Kombinationsmöglichkeiten bei den Enkeln auch zwei neukombinierte, reine Rassen, die in der Großelterngeneration noch nicht vorhanden waren.

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