Riester oder Rürup?
Seit einigen Jahren sind die Begriffe Riester Rente und Rürup Rente in aller Munde. Leider gibt es auch jetzt noch viele Menschen, die mit diesen Begriffen nicht wirklich etwas anfangen können; sie wissen eigentlich nur, dass es um eine Altersvorsorge geht. Aber wo liegt denn für den Verbraucher eigentlich der Unterschied zwischen der Riester Rente und der Rürup Rente?
Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte, privat finanzierte Rente, die allerdings nur von Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung genutzt werden kann. Sie besteht aus zwei Komponenten: Der im Vordergrund stehenden Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug. Die Altersvorsorgezulage berechnet sich aus einer regelmäßig steigenden Grundzulage zzgl. einer ebenfalls regelmäßig steigenden Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird.
Die zweite Komponente besteht in der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen. Allerdings nur in beschränkter Höhe und auch nur den Differenzbetrag nach Abzug des Anspruchs auf Zulagen.
Die Riester Rente bietet also im Gegensatz zu Lebensversicherungen auch noch den Vorteil, dass die private Altersvorsorge sowohl steuerlich gefördert wird, als auch staatlich unterstützt wird. Die Rürup Rente dagegen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine subventionierte Altersvorsorge, die auch von Selbständigen abgeschlossen werden kann.
Vom Aufbau her hat die Rürup Rente viel Ähnlichkeit mit der gesetzlichen Rente. Der Versicherte erhält frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine lebenslange Rente, deren Besteuerungsanteil dem der gesetzlichen Rente entspricht. Eine Beleihung und auch eine Abtretung sind nicht möglich, aber die Beiträge sind vom Staat subventioniert, d.h. unterstützt, oder gefördert, weil die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.
Diese steuerlichen Vorteile sind auch das große Plus der Rürup Rente, außerdem werden höhere Beiträge gefördert als bei der Riester-Rente.
