Jul 16




Grundsätzlich gilt, dass sich alle Arbeitnehmer privat absichern lassen können, wenn jährlich mehr als 47 770 Euro brutto verdient werden; und dies wenigstens drei Jahre lang in Folge.
Freiberufler, Selbstständige und Künstler hingegen sind nicht an Einkommensgrenzen gebunden und können in jedem Falle Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Auch Beihilfeberechtigte wie Abgeordnete der Länder und des Bundes, wie auch Richter und Beamte können in den Genuss der Privaten kommen.

Grundsätzlich gilt, dass wie in einer gesetzlichen Krankenkasse auch, der Arbeitgeber die Hälfte an Beiträgen dazu geben muss. Jedoch greift dies nur bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Der Antragsteller einer Privaten hat dann die Möglichkeit, zwischen einem kostengünstigen Basistarif, der in seinen Leistungen denen der Gesetzlichen entspricht, zu wählen, oder sich für einen gehobenen Schutz des exklusiven Tarifes zu entscheiden. Dieser beinhaltet unter anderem eine freie Arzt- und Klinikwahl und auch eine Chefarztbehandlung.
Hinzu kommt, dass ein Mitglied einer privaten Krankenversicherung auch die Möglichkeit nutzen kann, sich zusätzlich mit einer Krankentagegeld- Versicherung absichern zu lassen. Diese Versicherung springt ein, wenn eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach sechs Wochen endet
Mit dieser zusätzlichen Absicherung wird dem Versicherten gewährleistet, auch bei einer länger andauernden Krankheit nicht auf sein Einkommen verzichten zu müssen.
Einen “Sonderfall” nehmen grundsätzlich Künstler, Freiberufler und Selbstständige ein. Da sie “auf eigene Rechnung” arbeiten, gehen sie bei einem krankheitsbedingten Ausfall immer leer aus.
In einer privaten Krankenversicherung jedoch bekommt dieser Personenkreis die Chance, sich gegen diesen finanziellen Ausfall absichern zu lassen.

Wer hierbei Geld einsparen möchte, kann so genannte Karenzzeiten und die damit verbundenen Leistungsstaffelungen in Anspruch nehmen.
In der Praxis bedeutet dies, dass in den ersten Tagen eines krankheitsbedingten Ausfalles noch kein Geld gezahlt wird. Dies geschieht erst, gemäß vertraglicher Bedingungen, nach einer festgesetzten Zeit mit dem Zahlen von niedrigen Beträgen, die sich dann stufenweise erhöhen, bis nach einigen Wochen das endgültige Niveau erreicht ist.
Dieses gestaffelte Prinzip ermöglicht dem Versicherten die Kosten niedrig zu halten, ohne im Krankheitsfalle mit leeren Händen dastehen zu müssen.
Die Höhe dieser Krankentagegeld- Versicherung kann, individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse des Versicherten, beim Vertragsabschluss festgelegt werden.

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