Arbeitslosenversicherung

Freiwillige oder staatliche verpflichtende (Zwangs)-Versicherung gegen Lohnausfall im Falle von Arbeitslosigkeit; in einigen Staaten Pflichtversicherung, die in die Sozialversicherung integriert ist, z.B. in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Versicherungspflicht für Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen.

Die Arbeitslosenversicherung existiert in Deutschland seit 1927. Sie ist geregelt im dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (vor 1998 im Arbeitsförderungsgesetz). Träger ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Versicherungspflichtig sind alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildende. Davon ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen von rund 400 Euro im Monat oder Beschäftigte, deren Arbeitszeit nicht zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr übersteigt. Der Arbeitslosenversicherungssatz beträgt 6,5 Prozent des Bruttoeinkommens (Arbeitgeber und -nehmer zahlen davon jeweils die Hälfte).

Die Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosengeld sowie Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- und Konkursausfallgeld aus.