Eine Zahnzusatzversicherung kann eine gute Sache sein, das steht außer Frage. Es kommt jedoch immer darauf an, welche Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt sind. Und dabei sind die größten Fallen immer im Kleingedruckten zu finden, also in dem Bereich, den sich kaum ein Versicherungsnehmer detailliert ansehen möchte. Aber vor allem in der Zahnzusatzversicherung ist dies zwingend zu empfehlen, da man sonst im Versicherungsfall eine böse Überraschung erlebt, wenn die erwartete Kostenübernahme über den reellen Leistungen der Versicherungsgesellschaft liegt.


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Die Versicherung

Beim Thema Versicherung scheiden sich derzeit die Geister. Während die Einen auf die staatlich geförderte Rentenvorsorge schwören, trauen die Anderen dem Frieden nicht mehr. Zu viele Unruhen gab es um Riesterrente und Rüruprente. Fest steht allerdings, dass heutzutage jeder Mensch eine Versicherung für das Alter benötigt.


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Krankenversicherung

Personalversicherung gegen durch Krankheit bedingte wirtschaftliche Nachteile, in Deutschland und allgemein ein Zweig der Sozialversicherung. Träger der Krankenversicherung sind öffentliche oder private Krankenkassen.

Soziale Krankenversicherung: in Deutschland Pflichtversicherung bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, darüber freiwillig; Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten.


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Versicherung

Maßnahmen zur Deckung eines künftigen, durch Eintritt eines bestimmten Ereignisses entstehenden Geldbedarfs einzelner Personen durch Verteilung des Bedarfsrisikos auf einen großen Personenkreis. Der Geldbedarf ist innerhalb eines Personenkreises statistisch berechenbar. Der Versicherte zahlt einen bestimmten Betrag (Prämie) an den Versicherer, der einen Versicherungsschein (Police) ausstellt. Es gibt zahlreiche Arten der Versicherung. Die Personenversicherung (Lebens-, Unfall-, Krankengeld-, Invalidenversicherung) zahlt beim Eintritt des Versicherungsfalles eine bestimmte Versicherungssumme aus. Bei der Sachversicherung (Transport-, Feuer-, Vieh-, Hagel-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Kreditversicherung usw.) richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung nach der Schadenshöhe.


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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung war ursprünglich vor allem eine Versicherung gegen Unfälle und Not; heute bezeichnet der Begriff die gesetzlichen Pflichtversicherungen zum Schutz vor Verlust der Existenzgrundlage durch den Eintritt von Unfällen, Alter, Pflegebedürftigkeit u.Ä.; Basis ist der Sozialstaatsauftrag im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Elemente sind die Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Knappschaftsversicherung für Bergleute u.a.


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