Sozialversicherung

Die Sozialversicherung war ursprünglich vor allem eine Versicherung gegen Unfälle und Not; heute bezeichnet der Begriff die gesetzlichen Pflichtversicherungen zum Schutz vor Verlust der Existenzgrundlage durch den Eintritt von Unfällen, Alter, Pflegebedürftigkeit u.Ä.; Basis ist der Sozialstaatsauftrag im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Elemente sind die Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Knappschaftsversicherung für Bergleute u.a.


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