Die Definition der Selbständigkeit
Gepostet am Jul 13, 2008 in AllgemeinDie Definition Selbständigkeit leitet sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, in erster Linie aber aus den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches ab. Europaweit gilt derjenige als selbstständig, der entweder ein Unternehmen allein betreibt oder ein solches gleichberechtigt mit anderen Eigentümern bewirtschaftet. Beim Einzelunternehmer geht die Definition Selbständigkeit davon aus, dass er mindestens drei Auftraggeber oder Kunden zu betreuen hat. Diese Regelung gilt auch für Freiberufler. Arbeitet man nur für einen Auftraggeber, geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um eine so genannte Scheinselbständigkeit handelt, bei der der Auftraggeber die Sozialabgaben sparen möchte.
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