Krankenversicherung

Personalversicherung gegen durch Krankheit bedingte wirtschaftliche Nachteile, in Deutschland und allgemein ein Zweig der Sozialversicherung. Träger der Krankenversicherung sind öffentliche oder private Krankenkassen.

Soziale Krankenversicherung: in Deutschland Pflichtversicherung bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, darüber freiwillig; Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten.


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