Krankenversicherung
Gepostet am Mai 1, 2007 in VersicherungPersonalversicherung gegen durch Krankheit bedingte wirtschaftliche Nachteile, in Deutschland und allgemein ein Zweig der Sozialversicherung. Träger der Krankenversicherung sind öffentliche oder private Krankenkassen.
Soziale Krankenversicherung: in Deutschland Pflichtversicherung bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, darüber freiwillig; Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten.
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