Worauf man beim Onlinebanking achten sollte

Immer mehr Kunden entscheiden sich dafür, ihr Girokonto online zu führen. Doch vielen ist gar nicht richtig bewusst, worauf sie zum einen bei der Wahl des richtigen Kontos und zum anderen beim Zugang zum Onlinebanking achten sollten. Neben den Gebühren und Zinsen sollte man die Wahl eines Girokontos immer auch von den zur Verfügung stehenden Zugangs- und Authentifizierungsverfahren beim Onlinebanking abhängig machen, auch wenn man sein Girokonto kostenlos nutzen möchte. Das günstigste Konto nützt nichts, wenn man darauf online nur über höchst unsichere Verfahren zugreifen kann. So sollten Konten, die online genutzt werden, am besten HBCI unterstützen, mindestens aber die so genannten iTAN- oder mTAN-Verfahren.

Das noch viel zu oft als einzige Möglichkeit angebotene PIN/TAN-Verfahren ist nämlich viel zu unsicher, da Unbefugte mit Kenntnis der PIN und einer beliebigen TAN bereits vom Kontoinhaber nicht gewollte Transaktionen auslösen können. Darüber hinaus sollten Onlinenutzer aber auch ein paar wichtige Sicherheitshinweise beachten. Der erste und wohl geläufigste ist der, die PIN als Zugangscode zum Konto, nirgendwo zu notieren und auf keinen Fall in der Nähe der Bankkarte oder offen liegen zu lassen. Dasselbe gilt für TAN-Listen egal welcher Art. Auch der Rechner sollte vor Nutzung von Onlinebanking entsprechend gesichert werden. Dazu gehören Firewall, Virenschutz und ein Trojaner-Schutz. Ständig aktuell gehalten versperren diese Programme potentiellen Angreifern den Weg auf den Rechner des Kunden bzw. melden ihm, wenn schädliche Programme zum Beispiel aus e-Mail-Anhängen ausgeführt werden sollen. Ebenso wichtig, aber leider bei vielen Nutzern immer noch nicht fest in den Gedanken verankert ist die Tatsache, dass keine Bank der Welt per Telefon der Mail nach der PIN oder irgendwelchen TAN-Nummern fragt. Derart sensible Daten werden niemals telefonisch abgefragt, mit Ausnahme vom Telefonbanking. Wer derart sensible Daten über sein kostenloses Girokonto per Mail oder Telefon an Dritte weitergibt, darf sich keine Ansprüche gegenüber seiner Bank ausmalen, sollten diese Daten missbräuchlich eingesetzt werden. Derartiges Vorgehen fällt im Sprachgebrauch der Banken unter grobe Fahrlässigkeit und befreit diese von jeglichen Ansprüchen an Schadensersatz. Den behutsamen und bewusst sorgsamen Umgang mit Zugangsdaten und Transaktionsnummern sollte sich also jeder Kontoinhaber aneignen und verinnerlichen.