Electronic Shopping
Das Electronic Shopping entwickelte sich aus Formen der Direktwerbung und des konventionellen Versandhandels, als statt gedruckter Kataloge Multimedia-CDs eingesetzt wurden. Bedeutung erlangte es aber erst mit dem Ausbau der Online-Dienste, namentlich des Internets, als die bidirektionale Kommunikation zwischen Anbieter und Kunden und damit auch die Steuerung der Warenpräsentation durch den Kunden möglich wurde.
Für den Kunden bedeutet Electronic Shopping Kaufmöglichkeiten von zu Hause aus und damit schnelle Reaktionsmöglichkeiten, hohe Erreichbarkeit rund um die Uhr ohne Rücksicht auf Ladenöffnungszeiten, bessere Suchmöglichkeiten und Informationstiefe sowie erhöhte Markttransparenz durch bessere Vergleichbarkeit, ferner den Zugriff auf aktuelle Produkte und Dienstleistungen sowie einfache Handhabbarkeit und Bestellmöglichkeiten. Für den Anbieter kann sich eine Ausweitung des Kundenkreises durch (potenziell) globale Präsenz ergeben, die Reaktionszeiten bei Marktveränderungen verringern sich, und durch direkte Auftragsabwicklung lassen sich Vertriebsketten verkürzen. Ferner lassen sich (gegenüber dem klassischen Versandhandel) die Kosten für die einzelne Transaktion verringern.
Dem stehen Nachteile gegenüber wie mangelnde Körperlichkeit der Waren (wie im klassischen Versandhandel auch), es fehlen die Attraktionswirkung des Warenangebots im Laden und die damit verbundenen Anreize zu Impulskäufen. Ferner ist eine Infrastruktur erforderlich (beim Anbieter für die elektronische Präsentation, die Bestellung und die Auslieferung, beim Kunden eine Computerausrüstung, um den Kauf überhaupt abwickeln zu können), schließlich kann es besonders dann, wenn Kunde und Anbieter in unterschiedlichen Staaten ansässig sind zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, obwohl es international verbindliche Richtlinien gibt (OECD-Leitlinien, EU-Fernabsatz-Gesetz). Verbraucherschützer bemängeln darüber hinaus lange Lieferzeiten, oftmals ausbleibende Lieferungen, mangelnde Information etwa über das Rücktrittsrecht und ungerechtfertigte Zusatzgebühren.
