Leitzinsen

Mit Beginn der Stufe drei der Wirtschafts- und Währungsunion sind die geldpolitischen Befugnisse von der Deutschen Bundesbank auf das Europäische System der Zentralbanken übergegangen, d.h. die früheren Leitzinsen – der Lombard- und Diskontsatz – wurden seit dem 1. Januar 1999 nicht mehr festgesetzt. Der Lombardsatz wurde durch den Zinssatz der EZB (Zentralbankgeld) für die Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF-Satz) ersetzt.

Der Diskontsatz wurde durch den so genannten Basiszinssatz ersetzt, der sich am Zinssatz der EZB für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (marginaler LRG-Satz) orientiert.

Die EZB-Leitzinssätze regulieren die Geld- und Kreditversorgung und bekämpfen so v.a. die Inflation.