Gib es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Prinzipiell lässt sich sagen, dass es keinen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt. Allerdings werden, je nach Branche, die Höhe und auch die Zahlung vom Urlaubsgeld individuell festgelegt, sodass hieraus ein, oftmals temporärer, Anspruch auf Urlaubsgeld erwächst.
Temporär ist der Anspruch deshalb, da die Gratifikation und auch ihre Höhe meist in Tarifverträgen festgeschrieben sind. Da dieser eine bestimmte Laufzeit hat, gilt auch die Regelung des Urlaubsgelds nur genauso lange. In neuen Tarifverhandlungen muss dieser Punkt dann ebenfalls verhandelt werden. Bei Branchen und Betrieben, die keinen Tarifvertrag besitzen, ist die Regelung des Urlaubsgeldes ausschließlich vom Arbeitgeber abhängig. Das bedeutet, dass er entscheidet, ob, wann und wie viel Urlaubsgeld an die Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Dies muss dann auch nicht immer zwingend im Arbeitsvertrag niedergeschrieben werden. Es ist zwar üblich, dies zu vermerken, doch der Arbeitgeber kann auch ohne Niederschrift Urlaubsgeld in beliebiger Höhe auszahlen. Allerdings entsteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld dann, wenn der Arbeitgeber dies ohne Widerspruchsrecht über viele Jahre so handhabt. Dann entsteht daraus eine Art Gewohnheitsrecht, das nicht so ohne Weiteres eingestellt werden kann. Ist der Anspruch auf Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag jedoch in Höhe und Auszahlung festgelegt, so ist der Arbeitgeber genau zu dieser Zahlung dauerhaft verpflichtet. Will er dann am Urlaubsgeld etwas ändern, bedarf es einer sogenannten Änderungskündigung, selbst wenn das Urlaubsgeld erhöht und nicht gemindert werden soll.
