Forward-Darlehen sichert günstige Zinsen
Der Kreditnehmer, der sich noch in der Zinsbindungsphase befindet, muss nicht tatenlos den aktuell günstigen Bauzins an sich vorüber ziehen lassen.
Wer davon profitieren und nicht abwarten will, bis dieser wieder angestiegen ist, hat die Möglichkeit, sich heute schon diese günstigen Konditionen für die Zukunft zu sichern. Ein Forward- Darlehen bietet sich für die Kreditnehmer an, die in naher Zukunft für eine Anschlussfinanzierungen sorgen müssen.
Konkret bedeutet dies, dass für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ein fester Zinssatz jetzt schon vereinbart werden kann.
Jedoch ist die Inanspruchnahme dieses Vorteils nicht zum Nulltarif zu haben. Je weiter entfernt dieser Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung entfernt ist, desto teurer wird für den Darlehensnehmer die Sicherung des niedrigen Bauzinses.
Das Forward- Darlehen bietet zudem eine gewisse Planungssicherheit, sodass der Kreditnehmer bereits lange vor dem Ablaufen seines noch bestehenden Darlehens den Zinssatz seiner Anschlussfinanzierung kennt.
Allerdings bleibt ein gewisses Risiko bestehen; der Zins kann sich ungünstig entwickeln und die Bemühungen des Kreditnehmers, von einem günstigen Bauzins bei seiner Anschlussfinanzierung profitieren zu können, können nicht eintreten. In diesem Fall würde sich der Abschluss eines Forward- Darlehens als ein Verlustgeschäft erweisen, denn die verglich vereinbarte Anschlussfinanzierung muss trotz einer nicht erwarteten Zinsentwicklung zu den in der Vergangenheit vereinbarten Zinsen eingegangen werden.
Vom Zeitpunkt der Auszahlung beträgt die Laufzeit meist zehn Jahre. Beantragt der Darlehensnehmer eine Auszahlung beispielsweise zu einem Zeitpunkt, der zwei Jahre in der Zukunft liegt und ist parallel dazu das Forward- Darlehen auf zehn Jahre vereinbart, gilt die Zinsfestschreibung über zwölf Jahre ab Vertragsabschluss.
Über die komplette Laufzeit kann der Kreditnehmer eine annuitätische Tilgung in Anspruch nehmen und somit von einer gewissen Planungssicherheit profitieren. Dann werden Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Ende der Laufzeit gezahlt, wobei sich die Tilgungsanteile um die eingesparten Zinsen im Laufe der Zeit erhöhen.
Grundsätzlich ist bei einem Forward- Darlehen auch eine Tilgungsaussetzung möglich. Dann werden lediglich Zinsen an den Geldgeber gezahlt, wobei als Tilgungsträger parallel dazu eine Lebensversicherung, ein Bausparvertrag oder ein Investmentfonds eingesetzt werden können.
