Die selbstständige Arbeit

Es bestehen unterschiedliche Aspekte, welche dafür sprechen, dass man sich gegebenenfalls in die Selbstständigkeit begeben sollte. Entweder erkennt der Betroffene in der Festanstellung keine Entwicklungschancen oder man will eine geniale Geschäftsidee alleine umsetzen. Sicherlich könnte so eine Selbststädigkeit auch unfreiwillig beschritten werden, für den Fall das der Betroffene z.B. auf irgendeine Art und Weise aus der Arbeitslosigkeit entrinnen will. Für diese Sache würde es außerdem eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben.

Eine Option die finanzielle Belastung der Selbstständigkeit möglichst niedrig zu halten ist das sogenannte Franchising. In diesem speziellen Fall ist keine eigene Ideensammlung von Nöten, da der Betroffene die Produkte und Serviceleistung von anderen Betrieben vertreibt. Abgesehen von dem angesprochenen Punkt bleibt der Betroffene größtenteils sein eigener Vorgesetzter. In der Regel entrichtet der Betroffene eine Franchise Gebühr und muss dazu über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Für die Franchisegebühr erhält der Betroffene das Recht auf den Vertieb des Produktes oder die Serviceleistung. Im besten Fall bedeutet das sogenannte, dass der Betroffene über ein lokales Monopol verfügen kann und schnell in den Markt startet. Dieses Marketingmodell ist üblicherweise vorher oft getestet und analysiert worden. Als Anwender hat man bei dieser Art von Geschäftsmodell fast kein Risiko und könnte von von vielen Menschen schon im Vorfeld bekannen Hersteller seinen Nutzen ziehen. Sicherlich entstehen ansonsten Nachteile beim Franchising. Wegen der Zusammenarbeit mit einer anderen Firma muss der Franchisenehmer einen Anteil seiner Einnahmen an die Prduktfirma abtreten.

Das können bis zu 25 % sein. Außerdem trägt der Betroffene bei seiner Franchise das vollständige Risiko, obwohl der Betroffene auf mögliche Unzuverlässigkeiten der produzierenden Firma kein Mitspracherecht hat. Auf jede Person, der den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird auf längere Zeit gesehen ansonsten die Tücke der Gesellschaftsform bemerken. Wenn das Unternehmen sehr gut läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. In dieser Form ist allerdings eine recht hohe Summe persönlichen Geldmitteln vorausgesetzt, dagegen ist aber ansonsten die Gefahr für das privte von der Firma getrennte Kapital aber eher gering. Generell haftet der Betroffene nach einer Firmengründung einzig und alleine mit mit dem Grundkapital des Unternehmens, das sogenannte für das Unternehmen hinterlegt wurde.

Das Stammkapital war anfangs mit 25-tausend € festgelegt. In der Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben aber mit geringerem Aufwand und mit eigenem Kostenaufwand durchführbar sein. Am Ende der zukünftigen Anpassungen kommt die die noch nicht verwendete Mini-GmbH, bei der das Grundkapital nicht sofort in der gesamten Höhe vorhanden sein muss, sondern erst nach und nach hinterlegt wird.