Gepostet am Mai 1, 2007 in Versicherung
Maßnahmen zur Deckung eines künftigen, durch Eintritt eines bestimmten Ereignisses entstehenden Geldbedarfs einzelner Personen durch Verteilung des Bedarfsrisikos auf einen großen Personenkreis. Der Geldbedarf ist innerhalb eines Personenkreises statistisch berechenbar. Der Versicherte zahlt einen bestimmten Betrag (Prämie) an den Versicherer, der einen Versicherungsschein (Police) ausstellt. Es gibt zahlreiche Arten der Versicherung. Die Personenversicherung (Lebens-, Unfall-, Krankengeld-, Invalidenversicherung) zahlt beim Eintritt des Versicherungsfalles eine bestimmte Versicherungssumme aus. Bei der Sachversicherung (Transport-, Feuer-, Vieh-, Hagel-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Kreditversicherung usw.) richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung nach der Schadenshöhe.
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Gepostet am Mai 1, 2007 in Versicherung
Die Sozialversicherung war ursprünglich vor allem eine Versicherung gegen Unfälle und Not; heute bezeichnet der Begriff die gesetzlichen Pflichtversicherungen zum Schutz vor Verlust der Existenzgrundlage durch den Eintritt von Unfällen, Alter, Pflegebedürftigkeit u.Ä.; Basis ist der Sozialstaatsauftrag im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Elemente sind die Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Knappschaftsversicherung für Bergleute u.a.
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Gepostet am Mai 1, 2007 in Versicherung
Versicherung, die bei Erwerbsminderung, Alter und Tod bestimmte Leistungen (Renten) zahlt. Man unterscheidet soziale oder gesetzliche Versicherung (Pflichtversicherung) und privatrechtliche Versicherung (z.B. freiwillige Lebensversicherung). Ziel ist die Sicherung eines gewissen Lebensstandards im Falle der Erwerbslosigkeit. Grundlage für die Höhe der Leistungen sind die Dauer und Höhe der Beitragseinzahlung (unter Berücksichtigung von Ausbildungszeiten und Kindererziehungszeiten).
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Gepostet am Mai 1, 2007 in Versicherung
Festes, regelmäßiges Einkommen aus angelegtem Kapitalvermögen oder auf Grund eines Rechtes, z.B. von einem Grundstück, Staatspapieren, Obligationen.
fortlaufende, vertragsgemäße Geldbezüge auf Grund vorausgegangener Einzahlungen in eine Versicherung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung oder private Lebensversicherung).
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Gepostet am Apr 30, 2007 in Versicherung
Versicherung, die zur finanziellen Vorsorge im Falle der Pflegebedürftigkeit (ständiges Bedürfnis nach der Hilfe anderer Personen, ohne die man den Alltag nicht meistern könnte) abgeschlossen wird; früher freiwillig, seit 1995 ist die Einrichtung der sozialen Pflegeversicherung obligatorisch. Sie wird zur Hälfte je von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen (1,7 % des Bruttoeinkommens), zur Entlastung der Arbeitnehmer wurde von den Ländern ein gesetzlicher Feiertag (Buß- und Bettag) gestrichen (Ausnahme Sachsen). Die Leistungen der Pflegeversicherung werden sowohl für häusliche als auch für stationäre Pflege erbracht.
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Gepostet am Apr 30, 2007 in Versicherung
Versicherung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Versichert wird im Allgemeinen nur Haftpflicht aus Personen- und Sachschaden; gesetzlich vorgeschrieben für jeden Kraftfahrzeughalter; Privat-Haftpflichtversicherungen gegen Gefahren des täglichen Lebens, unter anderem aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, als Dienstherr gegenüber dem Hauspersonal, als Hundehalter.
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