Die Definition der Selbständigkeit
Die Definition Selbständigkeit leitet sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, in erster Linie aber aus den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches ab. Europaweit gilt derjenige als selbstständig, der entweder ein Unternehmen allein betreibt oder ein solches gleichberechtigt mit anderen Eigentümern bewirtschaftet. Beim Einzelunternehmer geht die Definition Selbständigkeit davon aus, dass er mindestens drei Auftraggeber oder Kunden zu betreuen hat. Diese Regelung gilt auch für Freiberufler. Arbeitet man nur für einen Auftraggeber, geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um eine so genannte Scheinselbständigkeit handelt, bei der der Auftraggeber die Sozialabgaben sparen möchte.
Dabei sollte aber die Definition Selbständigkeit so interpretiert werden, dass zum Beispiel bei Versicherungsmaklern nicht die Versicherungsgesellschaft, sondern die zu betreuenden Kunden als Auftraggeber gewertet werden. Eine gleichwertige Regelung gilt für die Verkaufberater von Tupper, Amway und ähnlichen Anbietern. Diese Definition Selbständigkeit hat sich in erster Linie durch de höchstrichterliche Rechtssprechung entwickelt, die für die Bewertung des Einzelfalles verschiedene Kriterien wie Weisungsbefugnis und die freie Bestimmung der Verwendung der Arbeitszeit verwenden. Dazu zählt auch, über welche Dinge der Unternehmer frei entscheiden kann und welche Entscheidungen ihm vom Auftraggeber vorgeschrieben werden können. Darunter fallen Entscheidungen über den Einsatz der vorhandenen Betriebsmittel und Umlaufmittel sowie Konkurrenzausschlüsse und Haftungsfragen genauso, wie die eigenständige steuerliche Buchführung und die Möglichkeit der Miete oder Kündigung von Geschäftsräumen.
